Zuständigkeitsverlagerung von der MV auf die zuständigen Spielausschüsse
Ergebnis schriftliche Abstimmung
In der Hallensaison 2020/21 entscheiden die Spielausschüsse
über notwendige Änderungen der Zusatz-/Jugendspielordnung
Die Mitglieder des Berliner Hockey-Verbands haben in schriftlicher Abstimmung mit 90 % der abgegebenen Stimmen (117 Ja-Stimmen von 130 Stimmen, 23 Vereine,) für den Antrag gestimmt:
Für die bevorstehende Hallensaison 2020/21 werden die zuständigen Spielausschüsse des BHV ermächtigt, die notwendigen Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb in Abweichung von der Zusatzspielordnung/Jugendspielordnung BHV mit Zustimmung des Präsidiums zu erlassen.
Alle Mitglieder waren beteiligt worden. Bis zu dem vom BHV gesetzten Termin (3. November 2020) gaben 28 von 34 Vereinen ihre Stimmen schriftlich oder in Textform ab. Drei Vereine stimmten dagegen, zwei enthielten sich.
Die Zuständigkeits-Regelung hatte das Präsidium beantragt, weil die Entwicklung der Corona-Pandemie den Verband vor die Herausforderung stellt, dass Entscheidungen von heute morgen schon obsolet werden können. Diese Planungsunsicherheit erfordert von allen Verantwortlichen eine Flexibilität, die in den Grenzen der Spielordnungen (ZusSPO/JugO) nicht zeitnah gegeben ist.
Für Änderungen dieser Ordnungen ist satzungsgemäß die Mitgliederversammlung zuständig. Diese Zuständigkeit ist nun temporär verlagert. Im Jugendbereich nimmt der ZA die Aufgaben des Spielausschusses wahr.
Für die Richtigkeit
Der Präsident
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