Hessen
Offizielle Mitteilungen
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HES - Spielbetrieb Nr. 55 vom 16.4.2024 |
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Feldsaison Erwachsene 2023/2024
Die Spielpläne für die Rückrunde der Feldsaison 2023/2024 werden hiermit einschließlich der Schiedsrichteransetzungen freigegeben.
Spielverlegungen oder Änderungen sind nur noch mit ordentlichem Verlegungsantrag und Einverständnis von Gegner und Schiedsrichter stellendem Verein möglich.
Wir wünschen eine guten Start in die Rückrunde. |
HES - Schiedsrichter Nr. 19 vom 26.4.2019 |
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Schiedsrichteransetzungen
Die Schiedsrichteransetzungen für die Feldsaison 2018/2019 in den hessischen Ligen sind eingetragen und ab heute, wie aus den Spielplänen ersichtlich, verbindlich.
HHV SRA |
HES - Jugend Nr. 65 vom 16.4.2024 |
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Feldsaison Jugend 2024
Die Jugendspielpläne für die Feldsaison 2024 werden für die Zeit bis zu den hessischen Sommerferien freigegeben und erlangen hiermit ihre Gültigkeit.
Änderungen können nur noch im Rahmen einer ordentlichen Spielverlegung mit dem Einverständnis des Gegners vorgenommen werden. Sofern bereits Schiedsrichter angesetzt sind, ist der Jugendschiedsrichteransetzer: schreiber@hessenhockey.de einzubeziehen.
Die Durchführungsbestimmungen wurden überarbeitet und liegen den Jugendleitungen vor. Sie werden in Kürze online gestellt.
Stammspielermeldungen sind in Form der Kaderlisten über das neue System anzulegen. Wir bitten darum, diese auch noch in Papierform "Stammspielermeldung/Einsatzliste Jugend" vor dem ersten Spieltag der jeweiligen Altersklasse an die HHV Geschäftsstelle: info@hessenhockey.de zu übermitteln.
Für die Altersklassen U18, U16 und U14 sind je 11 Spieler:innen anzuzeigen. Für die Altersklasse U12 ist eine Stammspielermeldung von 7 Spieler:innen abzugeben.
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HES - Geschäftsstelle Nr. 26 vom 27.9.2023 |
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HHV Satzung
Die auf dem Ordentlichen Verbandstag am 17.06.2023 beschlossene Satzungsänderung wurde am 21.09.2023 in das Vereinsregister des Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen und ist somit in Kraft getreten. |
SHV - Mitteilungen Nr. 163 vom 7.2.2024 |
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SDM mU18 / wU18 Spielplananpassung
Aufgrund des Hallentausches von der Innenstadthalle in die Batz Halle musste eine Änderung des Spielplanes vorgenommen werden. |
DHB - Vorstand Nr. 132 vom 10.4.2024 |
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Ausschreibung DHB-Bundestag 2025
am 10.05.2025 oder 24.05.2025
Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung des "57. Ordentlicher Bundestag des DHB" für den 10.05.2025 oder den 24.05.2025 aus. In der Regel findet der Bundestag an einem Samstag statt mit einem Rahmenprogramm am Tag davor.
Da die Termine für den nationalen/internationalen Spielbetrieb zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht feststehen, kann ein konkretes Datum noch nicht festgelegt werden.
Verbände und Vereine, die an der Ausrichtung interessiert sind, senden ihre Bewerbung unter Angabe von Veranstaltungsort, -konzept und jeweiligen Kosten für den ausrichtenden Verband/Verein und den DHB bitte bis 31.05.2024 an die DHB-Geschäftsstelle, Am Hockeypark 1, 41179 Mönchengladbach, E-Mail: info@deutscher-hockey-bund.de.
Henning Fastrich
Präsident
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DHB - Sport Nr. 219 vom 15.1.2024 |
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Beschluss des Spielordnungsausschusses (SOA)
Spielerzahl im Feldhockey
Der SOA hat auf seiner Sitzung am 12.1.2024 beschlossen, § 32 Abs. 1 SPO DHB mit Wirkung vom 1.4.2024 (Jugendbereich) und zum 1.8.2024 (Erwachsenenspielverkehr unterhalb der Bundesligen) wie folgt zu ändern:
"Im Feldhockey besteht jede Mannschaft einschließlich aller Auswechselspieler aus höchstens 18 Spielern, von denen zwei Spieler Torwarte mit kompletter Schutzausrüstung sein müssen. Sind Teil einer Mannschaft nicht mindestens zwei Torwarte mit kompletter Schutzausrüstung, besteht die Mannschaft aus höchstens 17 Spielern."
In den Bundesligen ist die maximale Spielerzahl bereits mit Wirkung zum 1.8.2023 auf 18 festgelegt worden. Eine § 32 Abs. 1 SPO DHB (neu) entsprechende Regelung findet sich in § 27 Abs. 1 Spielordnung des HOCKEYLIGA e.V.
Das Präsidium hat diesen Beschluss zur Änderung der SPO DHB gemäß § 30 Abs. 4 DHB-Satzung bestätigt.
Mönchengladbach, den 15.1.2024
Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)
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DHB - Jugend Nr. 68 vom 7.6.2023 |
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Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der Jugend
Der Vizepräsident Jugend hat gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB als Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der DHB-Jugend für das Spieljahr 2023/24 benannt:
Andreas Knechten, Mülheim a.d. Ruhr
Daniel Gass, München
Ole Ingwersen, Lübeck
Ersatzmitglieder gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB sind Ulrike Schmidt (Tübingen) und Sonja Schwede (Köln).
Mönchengladbach, den 31. März 2023
Wibke Weisel
DHB Jugendsekretärin
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DHB - Schiedsrichter Nr. 51 vom 12.4.2024 |
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Klarstellung §4.4 / Spielen des Torwarts ohne Helm
In Regel §4.4 wird grundsätzlich nicht zwischen einem Torwart im Erwachsenenbereich und einem Torwart im Jugendbereich unterschieden. Für beide Torwarte gilt, dass sie nur am Spiel teilnehmen dürfen, sofern Sie einen sicheren Kopfschutz (Helm) tragen. Geht dieser bei einer Abwehraktion verloren, verliert der Torwart auch die Berechtigung für den betreffenden Zeitraum am Spiel teilzunehmen. Das laufende Spiel ist nicht durch einen Zeitstopp zu unterbrechen, damit der Torwart den Helm wieder aufsetzen kann. Greift er ohne Helm aktiv in das Spielgeschehen ein, ist ein 7m-Ball zu verhängen. Dies gilt entsprechend auch für den jugendlichen Torwart.
§4.4 Torwarte müssen Schutzausrüstung tragen, die zumindest einen sicheren Kopfschutz, Schienen und Kicker beinhaltet. Lediglich als Schütze eines 7-m-Balls dürfen Kopf- und Handschutz abgelegt werden.
Folgende Ausrüstungsgegenstände dürfen nur Torwarte tragen: Brust-, Oberarm-, Ellenbogen-, Unterarm-, Torwarthandschutz, Oberschenkel- und Knieprotektoren, Schienen und Kicker.
DHB: Bei Spielen in der Altersklasse der Jugend muss ein Torwart während der gesamten Spieldauer, außer als Schütze eines 7-m-Balls, Kopf-, Gesichts-, Brust- und Unterleibschutz sowie Torwarthandschutz, -schienen und -kicker tragen.
Christian Blasch
Schiedsrichter- und Regelausschuss
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